Immobilienkauf in Bulgarien
Der Kauf einer Wohnung ist einer der wichtigsten Schritten in unserem Leben. Die Angebote im Internet könnten manchmal irreführend sein, deswegen ist eine gut organisierte Besichtigungstour sehr wichtig. Sie würde Ihnen die beste Vorstellung für die konkrete Wohnung, die Umgebung, die Lage und die Entfernung von den wichtigen Bequemlichkeiten und Sehenswürdigketien geben.
Nach dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union seit dem 01.01.2007 ist das Interesse ausländischer Investoren an bulgarischen Immobilien sehr angestiegen. Auch private Personen zeigen immer größeres Interesse am Erwerb von Häusern, Grundstücken und Appartements an den touristischen Gebieten am Schwarzen Meer sowie im Bergland mit den ausgebuchten Skigebieten.
Der Erwerb von Appartements oder Wohnungen in Bulgarien ist Ausländern als natürlichen Personen erlaubt. Sie kaufen auf Ihren Namen wie in Deutschland. Unterschiede gibt es zwischen dem Erwerb von Grund und Boden und dem Erwerb von Wohnungen. Grund und Boden dürfen Ausländer nur über eine juristische Person erwerben. Deshalb gründen Sie eine bulgarische Gesellschaft, welche dann die Immobilie kauft. Diese juristische Person ist eine reine Besitzgesellschaft, die nur die Immobilie hält und sonst keine steuerliche Belastungen hat und nicht geschäftlich aktiv ist.
Es gibt zwei Arten von Immobilienerwerb in Bulgarien
1. Vor Ort Kauf - Der Kunde vereinbart mit uns einen Besichtigungstermin und wickelt den Immobilienkauf vor Ort ab ( Anzahlung, Antrag für die Firmengründung und Vorvertrag unterschreiben )
2. Fernkauf - Wir bieten diese Möglichkeit, die sehr beliebt ist für den Erwerb von preisgünstigen Immobilien an Kunden, die Bulgarien nicht gleich besuchen können, aber in diesem sehr dynamischen Immobilienmarkt Geld investieren wollen. Der Immobilienkauf wird durch uns abgewickelt und Sie bekommen die Hausunterlagen mit dem Hausschlüssel als eingetragener Eigentümer in Bulgarien bequem per Post nach Hause zugeschickt. Beim Fernkauf sparen Sie Reisekosten und haben eine garantierte Geldanlage mit hohem Renditepotential. Alles was Sie tun müssen ist die Firmengründungsformulare mit einer Vollmacht für den Kauf in der bulgarischen Botschaft ( Berlin, Bonn, München ) beglaubigen zu lassen und an uns zu schicken. Das Gleiche können Sie bei einem deutschen Notar erledigen, aber dafür brauchen wir eine Apostille von ihm. Was ist eine Apostille? - Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation (diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben. Die Apostille ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat.
BESICHTIGUNG
Die Besichtigung von Immobilien ist grundsätzlich kostenlos. Die Beratung und Übersendung der Exposé´s unserer Objekten ist selbstverständlich auch kostenlos. Es gibt leider Kunden, die Interesse an unseren Immobilien nur vortäuschen, um unsere Besichtigungsfahrten als kostenlose Ausflüge zu mißbrauchen. Unsere Besichtigungskosten belaufen sich jährlich weit über 1 000 Euro. Aus diesem Grund verlangen wir ( nur mit Vorkasse ) für die Besichtigung der ersten Wunschimmobilie inklusiv zwei weitere Angebote in einem Umkreis von 20 km eine Pauschale von 30 Euro, die bei einem Immobilienkauf selbstverständich zurück erstattet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis! Nur so können wir erkennen, wer ernsthaftes Interesse an einem Immobilienkauf hat. Weiter entfernte Besichtigungsziele müssen gesondert vereinbart werden.
Ablauf des Immobilienkaufs
• Eine Immobilie aussuchen
• Reservation ( mindestens 1 000 Euro oder 10 % vom Kaufpreis zahlen )
• Erstellen des Vorvertrages ( Erste Rate innerhalb von 4 Wochen nach der Reservation zahlen. )
• Die Maklergebühr von 3% der Kaufsumme und mindestens 500,- Euro ist mit der ersten Rate fällig.
• Gründung einer Gesellschaft ( die entgültige Firmenregistrierung dauert ca 10 Tage )
• Entgültige Zahlung und Eigentumsübertragung beim Notar
• Eintragung ins Grundbuch ( dauert ca 3 Arbeitstage )
• Sie Sind eingetragener Eigentümer einer Immobilie in Bulgarien und dürfen diese umbauen, abreißen, vermieten oder verkaufen.
Die Kosten für eine Firmengründung belaufen sich auf ca. 500 Euro (Stand April 2009) und beinhalten folgende Leistungen:
• Anwaltskosten für Antragsstellung
• Firmennamensregistrierung
• Staatliche Gebühren
• Dolmetscher
• Notargebühren
Gründung einer Gesellschaft
Personen, die keine Bürger der Republik Bulgarien sind, müssen für den Kauf einer Immobilie mit Grund und Boden eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen ( EOOD oder EOD ). Die Firmengründung ist eine Voraussetzung für den Immobilienkauf mit Grund und Boden in Bulgarien ( ausgeschlossen sind Wohnungen und Appartements ) bis 2012. Mit dem Besitz von einer angemeldeten Firma in Bulgarien dürfen Sie uneingeschränkt viele Immobilien erwerben.
Für die Firmengründung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.( Bei Fernkauf eine Passkopie ). Sie brauchen einen Firmennamen und die Firmengründungsformulare müssen beim Notar unterschrieben werden. Für die Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss ein Konto auf einer bulgarischen Bank eröffnet werden.
Beim Fernkauf müssen Sie für die Firmengründung nicht vor Ort erscheinen. Wir erledigen für Sie diese Formalitäten mit der beglaubigten bei Ihrem Rechtsanwalt vor Ort Vollmacht.
Es gibt zwei Arten der Firmengründung
• EOOD ( Der Gesellschafter der EOOD kann eine natürliche oder auch eine juristische Person sein - Einmann Gesellschaft )
• OOD ( Die Gesellschafter der EOOD können mehrere natürliche oder juristische Personen sein. )
Die Kosten für die beiden Firmenarten ist gleich.
Gut zu wissen!
• Nur eine Noterielle Urkunde sichert Ihnen den Kauf einer Immobilie in Bulgarien.
• Lassen Sie Sich einen Auszug der Skizze vom Katasterplan vorlegen, wo die Grundstücksgrenzen ersichtlich sind.
• Achten Sie unbedingt darauf, ob das Grundstück reguliert ist oder eine Möglichkeit zur Regulierung besteht (Ackerland mit Möglichkeit zur Regulierung).
• In welcher Entfernung liegen Wasser und Strom ( Hier können hohe Kosten entstehen ).
• Ausländische Bürger dürfen in Bulgarien Grund und Boden kaufen nur wenn sie eine eine EOOD oder OOD nach bulgarischem Recht gegründet haben.
• Achten Sie bei dem Maklerwahl darauf, daß er Ihre Muttersprache beherrscht und für Sie alle Behördengänge erledigt.
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